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Sie kennen sicher folgende Situation:
"Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Gewinn in Höhe von xxxxx EUR!"
"Sie erhalten 100 % sicher garantiert xxxxx EUR Gewinnsumme sofort!"
Oft sind diese Gewinnzusagen garniert mit weiteren Aussagen wie:
"Der Gewinn kann nur an Sie persönlich ausgezahlt werden" usw. usw.
Wenn Sie auf eine solche Sendung reagiert haben, werden Sie festgestellt haben, daß Sie zwar weitere Zuschriften erhalten, niemals jedoch den versprochenen Gewinn.
Durch eine Gesetzesänderung besteht nunmehr die Möglichkeit, solche Gewinnzusagen erfolgreich einzuklagen. Der Vorteil für den Verbraucher besteht hierbei vor allem darin, daß am Heimatort prozessiert werden kann, selbst wenn sich der Sitz des beklagten Unternehmens im Ausland befindet.
Diese Fälle sind auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt, wenn Sie einen Versicherungsvertrag haben, für den die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ab 1994 gelten.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Vogel.
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